Barrierefrei durch die digitale Welt – ein Meilenstein für Inklusion
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Das Ziel? Digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – zugänglich sind. Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die im digitalen Raum aktiv sind.
Wir bei AboutMedia haben das Wichtigste kompakt aufbereitet – mit Fokus auf jene Bereiche, in denen das BaFG besonders relevant ist. Darüber hinaus behandelt unser Überblick auch Themen wie digitale Inklusion, Usability für alle sowie rechtliche und technische Anforderungen an barrierefreie Web- und App-Gestaltung.
Folgende digitale Services müssen ab 28. Juni 2025 barrierefrei nutzbar sein
- Websites und Apps im E-Commerce
- Online-Terminbuchungstools
- Online-Buchungsplattformen (z. B. für Hotels und Reisen)
- Bankdienstleistungen
- Elektronische Kommunikationsdienste (z. B. Telefonie, Messenger)
- Software zur Nutzung von E-Books
Ausnahmen und Übergangsfrist
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und Jahresumsatz unter 2 Mio. €) sind von den Anforderungen ausgenommen.
Für bestehende Produkte und Dienste gilt eine 5-jährige Übergangsfrist.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Verstöße gegen das BaFG gelten als Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro geahndet werden. Zuständig für Kontrollen und Beschwerden ist das Sozialministeriumservice. Gut zu wissen: In der Praxis gilt das Prinzip „Beraten statt Strafen“ – Unternehmen erhalten die Gelegenheit zur Nachbesserung.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Websites und digitale Services zu prüfen sowie anzupassen. Als Unternehmen, mit Fokus auf digitale Kommunikation, unterstützen wir gerne – strategisch, technisch und bezüglich Ihrer Kommunikation.
Lassen Sie uns gemeinsam Barrieren abbauen: eugen.schmidt@aboutmedia.at